Einigungsvertrag
Wieder muß ich sagen der Einigungsvertrag hat uns Opfern wenig gebracht, aber den Tätern von damals eine sichere Existenz und vor allem eine hohe Rente ohne Nachweise der Bedürftigkeit.
Heute habe ich wieder einige Dokumente gefunden, die seit der Widervereinigung von mir gesammelt wurde.Mein Hals wurde immer dicker und ich bedkam kaum Luft. Hier wiederum bemerkte ich, dass schon vieles auch von mir verdrängt wurde. Deswegen ist die aufarbeitung heutzu Tage so wichtig, damit nichts ins Vergessen gerät. Auch weiß ich das in der BRD nicht alles gut ist, wie auch wenn soviel von der Stasi untergraben ist. Nun lege ich erst mal eine kleine Pause ein bis zum tag der vermissten Kinder. Es muß noch einiges organisiert werden, erstmal habe ich 500 Luftballons in Aussicht vom Weißen Ring Braunschweig-Gifhorn, ich danke den Spendern. Heidi
Tag der vermissten Kinder in Gifhorn 2010
Justizressort legt Zahlen über Juristen vor, die aus DDR übernommen wurden
POTSDAM -In Brandenburg wurden nach der deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 im Durchschnitt mehr Richter und Staatsanwälte aus der DDR übernommen als in anderen ostdeutschen Bundesländern. Das geht aus einer aktuellen Antwort des Justizministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der oppositionellen CDU hervor.
Danach gab es 1990 in der DDR 298 Richter. 242 davon stellten einen Antrag auf Übernahme in den Justizdienst. 128 Richter wurden schließlich übernommen, das sind 42 Prozent. Die Richter-Quote in den neuen Bundesländern, also wie viele Richter auch nach der friedlichen Revolution 1989/1990 weiter beschäftigt wurden, liegt bei 38 Prozent.
Bei Staatsanwälten liegt die Quote in Brandenburg mit 55 Prozent deutlich höher als im Ost-Durchschnitt (32 Prozent). 202 Staatsanwälte gab es 1990. 166 wollten übernommen werden, 112 schafften es – nach umfangreichen Einzelfallüberprüfungen in Richterwahl- und Staatsanwaltschaftsberufungsausschüssen, wie das Justizministerium mitteilte.
Diese Überprüfungen bezogen sich vor allem auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Stasi-Mitarbeit. Derzeit seien noch 82 Mitarbeiter im Justizapparat Brandenburgs beschäftigt, die zu DDR-Zeiten entweder hauptamtlich oder inoffiziell mit der Stasi zusammenarbeiteten. 54 davon arbeiten bei Gerichten, 11 bei Staatsanwaltschaften sowie 17 in anderen Einrichtungen wie in Justizvollzugsanstalten, dem Ministerium oder der Deutschen Richterakademie. Richter sollen nicht darunter sein. Offen bleibt, welcher Personenkreis sich beispielsweise hinter den 54 Bediensteten mit Stasi-Hintergrund bei Gerichten verbirgt. Das hatte die CDU allerdings auch nicht extra gefragt. Diese Angaben sollen nachgereicht werden, teilte Justizsprecher Frank Schauka mit.
Am 3. Oktober 1990 waren alle öffentlichen Arbeitsverhältnisse aus DDR-Zeiten durch Gesetz fortgeführt worden – inklusive der von Stasi-Mitarbeitern.
Ähnlich wie bei der Polizei, bei der derzeit einige Spitzenpositionen erneut sicherheitsüberprüft werden, wurden auch im Justizapparat Mitarbeiter mit Stasi-Hintergrund nach Überprüfungen übernommen. Diese damals in Brandenburg übliche und im politischen Konsens vereinbarte Praxis wird heute von Politikern, Wissenschaftlern und vor allem von SED-Opfern und Opferverbänden kritisch gesehen. Derzeit befasst sich im Landtag eine Enquetekommission mit der Aufarbeitung der Nachwendezeit.
Die oppositionelle CDU kritisiert die aus ihrer Sicht hohe Zahl von noch 82 Bediensteten mit Stasi-Kontakten im Justizapparat. 20 Jahre nach der Wende falle ein „Schatten auf die Justiz Brandenburgs“, sagte gestern Vize-Fraktionschef Sven Petke. Es zeige sich einmal mehr, dass Brandenburg mit der Stasi-Vergangenheit im öffentlichen Dienst inkonsequent umgegangen sei.
Petke forderte Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) auf, „den Verbleib und das Wirken der Tschekisten in der Justiz aufzuklären“. Am Donnerstag werde dies Thema im Rechtsausschuss sein, kündigte Petke an, der selbst Vorsitzender dieses Gremiums im Landtag ist.
Erster Justizminister nach 1990 war für die SPD Hans Otto Bräutigam – bis 1999. Danach war zehn Jahre lang die CDU in der rot-schwarzen Koalition für die Justiz zuständig – erst Kurt Schelter (bis 2002), dann Barbara Richstein (bis 2004) und schließlich Beate Blechinger (bis 2009). (Von Igor Göldner)
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